Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts
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Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist.
eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP die Möglichkeit, Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zur Anspruchsdurchsetzung inzwischen abgeschlossen ist. Die nachfolgenden Informationen richten sich daher an Unternehmen, die bereits von Hausfeld bei der Anspruchsdurchsetzung vertreten werden.
NEU: Musterklagen zur Erstattung rechtswidriger Lkw-Maut erhoben
Hausfeld hat im Februar 2024 bei dem Verwaltungsgericht Köln drei Musterklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Erstattungsansprüche wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut durchzusetzen.
Die Klagen beruhen auf Vereinbarungen, die Hausfeld im Sommer 2023 nach intensiven Verhandlungen mit dem zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) abgeschlossen hat. Danach gelten die rechtskräftigen Entscheidungen über die drei Musterklagen für alle Unternehmen, die von Hausfeld vertreten werden.
Zum Hintergrund der Klagen:
Bekanntlich hat der EuGH entschieden, dass die Berücksichtigung von Verkehrspolizeikosten in der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 gegen die europäische Wegekostenrichtlinie verstieß und die Maut insoweit rechtswidrig war (Rechtssache C-321/19).
Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2021 auf die Entscheidung des EuGH reagiert und die Maut mit Blick auf die Verkehrspolizeikosten für den Zeitraum ab der Entscheidung am 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 rückwirkend reduziert („gesetzliche Tarifabsenkung“). Daraus ergibt sich ein teilweiser Mauterstattungsanspruch, den Hausfeld bereits seit dem Jahr 2022 und unabhängig von den Musterklagen durchsetzt (weitere Informationen finden Sie hier).
Für den Zeitraum vor der gesetzlichen Tarifabsenkung beruft sich der Gesetzgeber auf „Vertrauensschutz“ und verweigert bislang eine Erstattung der mit der Maut erhobenen Polizeikosten. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Mautsätze, in denen keine Verkehrspolizeikosten mehr enthalten sind.
Hausfeld hat die deutsche Lkw-Maut und die zugrundeliegenden Wegekostengutachten mit Unterstützung eines renommierten Verkehrsökonomen im Detail untersucht und festgestellt, dass die Maut seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 insgesamt rechtswidrig berechnet wurde. Zudem fällt die gesetzliche Tarifabsenkung für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 nach der Prüfung von Hausfeld zu gering aus. Schließlich sind aus Sicht von Hausfeld alle Erstattungsansprüche zu verzinsen.
Vor diesem Hintergrund hat Hausfeld bereits Ende 2020 umfassende Mautrückerstattungsansprüche nebst Zinsen gegenüber dem BALM erhoben, die weit über die Verkehrspolizeikosten hinausgehen. Die Erstattungsansprüche summieren sich allein für den Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2021 auf etwa EUR 7,5 Mrd., was rund 25 % des deutschen Mautvolumens entspricht. Selbst wenn nur der auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhende Anteil der Maut zu erstatten wäre, läge das Erstattungsvolumen bei über EUR 330 Mio.
Mit den Musterklagen wird nun abschließend gerichtlich geklärt, in welchem Umfang den Klägern und den weiteren Mandanten von Hausfeld für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2021 jeweils Mauterstattungs- und Zinsansprüche zustehen. Erfahrungsgemäß werden die Klageverfahren einige Jahre dauern.
Gesetzliche Tarifabsenkung: Mauterstattungen weit vorangeschritten
Seit 2022 zahlt das BALM die Mauterstattungen für die Mandanten von Hausfeld aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung aus, die abzüglich der Erfolgsbeteiligung von eClaim innerhalb weniger Werktage an die entsprechenden Mandanten weitergeleitet werden.
Inzwischen sind bereits viele tausende Mandanten ausgezahlt worden und Hausfeld steht im laufenden Kontakt mit dem BALM, um auch die Auszahlungen für die übrigen Mandaten schnellstmöglich durchzusetzen.
Hausfeld hat dazu einen digitalen Prozess entwickelt, um Ihre aufbereiteten Daten und Mautaufstellungen schnellstmöglich an das BALM zu übermitteln, die für den Erhalt der Mauterstattungen aufgrund der Tarifabsenkung zwingend erforderlich sind.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das BALM aufgrund begrenzter personeller und technischer Ressourcen die Berechnungen und Auszahlungen der Mauterstattungen nur sukzessive durchführen kann. Daher kommt es zu unvermeidlichen Verzögerungen.
Wir informieren Sie umgehend, sobald das BALM Ihre Mauterstattungsansprüche bearbeitet hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit nicht vorhersagen können, wann genau das BALM Ihren Erstattungsbetrag auszahlen wird.
Durch die Übermittlung von vollständigen und korrekten Daten sowie Unterlagen werden Verzögerungen vermieden. Daher bitten wir Sie, Ihre von uns aufbereiteten Daten und Rückfragen sorgfältig zu prüfen und sich zeitnah bei Auffälligkeiten zurückzumelden.
WICHTIG: Bitte stellen Sie keinesfalls einen eigenen Mauterstattungsantrag bei dem BALM aufgrund der Tarifabsenkung. Wir haben für Ihr Unternehmen in der Vergangenheit umfassende Erstattungsanträge bei dem BALM wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut gestellt, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Diese Anträge erfassen auch den Zeitraum der Tarifabsenkung.
Ein weiterer Erstattungsantrag durch Ihr Unternehmen würde die Anspruchsdurchsetzung gefährden und den Auszahlungsprozess nicht beschleunigen.