Falsche Berechnung der Lkw-Maut

Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten
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Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts
weitere Informationen hier

Deutsche Lkw-Maut ist laut EuGH-Entscheidung rechtswidrig –
Schützen Sie Ihre Ansprüche jetzt vor drohender Verjährung!

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist.

eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP die Möglichkeit, Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung.
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Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zur Anspruchsdurchsetzung inzwischen abgeschlossen ist. Die nachfolgenden Informationen richten sich daher an Unternehmen, die bereits von Hausfeld bei der Anspruchsdurchsetzung vertreten werden.
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NEU: Weitere Mauterstattungen für den Zeitraum bis zum 22. Dezember 2025 beantragt

Hausfeld hat für seine Mandanten weitere Mauterstattungsanträge für den Zeitraum bis zum 22. Dezember 2025 gestellt. Damit sind mögliche Erstattungsansprüche für diesen Zeitraum bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) anhängig. Zugleich ist die Verjährung dieser Ansprüche gehemmt.

Der bestehende Finanzierungsvertrag mit eClaim umfasst auch Mauterstattungsansprüche für den Zeitraum ab dem Jahr 2023. Der Zeitraum davor seit Einführung der Maut ist ebenfalls abgedeckt.

Derzeit gibt es noch keine Gerichtsentscheidungen, wonach die ab Oktober 2021 bzw. ab dem Jahr 2023 erhobene Maut (teilweise) rechtswidrig ist. Dies gilt insbesondere für das Wegekostengutachten 2023 und den im Dezember 2023 eingeführten CO₂-Mautteilsatz.

Wir informieren Sie, sobald es belastbare Anhaltspunkte für weitere Mauterstattungsansprüche gibt. eClaim übernimmt wie bisher die Kosten, wenn Hausfeld weitere Mauterstattungsansprüche ab dem 1. Oktober 2021 bzw. ab dem Jahr 2023 durchsetzt, so dass Mandanten von Hausfeld keine Kosten und Risiken tragen.

Bitte bewahren Sie alle Mautaufstellungen Ihres Unternehmens sowie sonstige Rechnungen über Mautzahlungen dauerhaft auf bzw. fordern Sie fehlende Mautaufstellungen bei Ihrem Mautanbieter an.  Das BALM leistet Mauterstattungen derzeit nur gegen Vorlage von Mautaufstellungen der Toll Collect GmbH bzw. eines EETS-Anbieters.

Musterklagen zur Erstattungrechtswidriger Lkw-Maut laufen (Zeitraum 1. Januar 2005 bis zum 30. September2021)

Hausfeld hat im Februar 2024 bei dem Verwaltungsgericht Köln drei Musterklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Erstattungsansprüche wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut durchzusetzen.

Die Klagen beruhen auf Vereinbarungen, die Hausfeld im Sommer 2023 nach intensiven Verhandlungen mit dem zuständigen BALM abgeschlossen hat. Danach gelten die rechtskräftigen Entscheidungen über die drei Musterklagen für alle Unternehmen, die von Hausfeld vertreten werden.

Mit den Musterklagen wird nun abschließend gerichtlich geklärt, in welchem Umfang den Klägern und den weiteren Mandanten von Hausfeld für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2021 Mauterstattungs- und Zinsansprüche zustehen.

Das Gericht hat noch keinen Termin für eine mündliche Verhandlung bestimmt. Eine Prognose zum Ausgang der Musterklagen ist daher noch nicht möglich.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen der Klagen auf dem Laufenden.

Zum Hintergrund der Klagen:
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Bekanntlich hat der EuGH entschieden, dass die Berücksichtigung von Verkehrspolizeikosten in der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 gegen die europäische Wegekostenrichtlinie verstieß und die Maut insoweit rechtswidrig war (Rechtssache C-321/19).

Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2021 auf die Entscheidung des EuGH reagiert und die Maut mit Blick auf die Verkehrspolizeikosten für den Zeitraum ab der Entscheidung am 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 rückwirkend reduziert („gesetzliche Tarifabsenkung“). Daraus ergibt sich ein teilweiser Mauterstattungsanspruch, den Hausfeld bereits seit dem Jahr 2022 und unabhängig von den Musterklagen durchsetzt (weitere Informationen finden Sie hier).

Für den Zeitraum vor der gesetzlichen Tarifabsenkung beruft sich der Gesetzgeber auf „Vertrauensschutz“ und verweigert bislang eine Erstattung der mit der Maut erhobenen Polizeikosten. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Mautsätze, in denen keine Verkehrspolizeikosten mehr enthalten sind.

Hausfeld hat die deutsche Lkw-Maut und die zugrundeliegenden Wegekostengutachten mit Unterstützung eines renommierten Verkehrsökonomen im Detail untersucht und festgestellt, dass die Maut seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 insgesamt rechtswidrig berechnet wurde. Zudem fällt die gesetzliche Tarifabsenkung für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 nach der Prüfung von Hausfeld zu gering aus. Schließlich sind aus Sicht von Hausfeld alle Erstattungsansprüche zu verzinsen.

Vor diesem Hintergrund hat Hausfeld für seine Mandanten bereits Ende 2020 umfassende Mautrückerstattungsansprüche nebst Zinsen gegenüber dem BALM erhoben, die weit über die Verkehrspolizeikosten hinausgehen.

Die Erstattungsansprüche summieren sich allein für den Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2021 auf etwa EUR 7,5 Mrd., was rund 25 % des deutschen Mautvolumens entspricht. Selbst wenn nur der auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhende Anteil der Maut zu erstatten wäre, läge das Erstattungsvolumen bei über EUR 330 Mio.

Gesetzliche Tarifabsenkung: Mauterstattungen nahezu abgeschlossen
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Seit 2022 zahlt das BALM die Mauterstattungen für die Mandanten von Hausfeld aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung aus, die abzüglich der Erfolgsbeteiligung von eClaim innerhalb weniger Werktage an die entsprechenden Mandanten weitergeleitet werden.

Dazu hat Hausfeld einen digitalen Prozess entwickelt, um die aufbereiteten Daten und Mautaufstellungen der Mandanten schnellstmöglich an das BALM zu übermitteln, die für den Erhalt der Mauterstattungen aufgrund der Tarifabsenkung zwingend erforderlich sind.

Inzwischen sind fast alle Mandanten ausgezahlt worden. Hausfeld steht im laufenden Kontakt mit dem BALM, um auch die Auszahlungen für die übrigen Mandaten schnellstmöglich abzuschließen.


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